„Man kann in die Tiere nichts hinein prügeln, aber man kann manches aus ihnen heraus streicheln.“
– Astrid Lindgren

AGBs

1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Hundehaltern (Kunden) und Frau Olivia Plattner, Hundetraining Plattner Hallerwöhrstraße 11, 85241 Hebertshausen - Ampermoching (Trainerin).

2 Vertragsgegenstand Die Trainerin bietet Beratungsdienstleistungen an, insbesondere:

- Anamnese

- Einzelstunden an wechselnden Trainingsorten

- Dogwalk

- Tiersitting.

Es handelt sich um Dienstverträge gemäß § 611 BGB. Ein bestimmter Erfolg ist seitens der Trainerin nicht geschuldet.

3 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, indem die Trainerin das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss / die Anmeldung des Kunden per E-Mail, telefonisch oder persönlich annimmt.

4 Preise und Zahlungskonditionen

Sämtliche Vergütungen richten sich nach den mit Hundetraining Plattner besprochenen Vereinbarungen. Die Anfahrt der Trainerin zu Trainingsorten ist bis zu einem Radius von 10 km um den Wohnort der Trainerin herum im Preis inbegriffen. Bei Training außerhalb dieses Radius fallen Fahrtkosten i.H. v. € 0,50 pro gefahrenen Kilometer an. Die Bezahlung erfolgt in bar im Anschluss des Trainings oder auf Rechnung rein netto.

5 Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass der von ihm geführte Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, den von der STIKo Vet empfohlenen Impfschutz hat und für ihn eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Trainerin hat der Kunde entsprechende Nachweise zu erbringen. Die Kunden haben die Trainerin über Erkrankungen gleich welcher Art und Besonderheit des Hundes, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten vor dem Training zu informieren. Das Training mit läufigen Hündinnen außerhalb geschlossener Räume erfolgt in Absprache mit der Trainerin. Findet das Training im öffentlichen Raum statt, sind die entsprechenden kommunalen Vorschriften der Trainingsorte einzuhalten.

6 Vertragsbeendigungen / Terminabsage / Verspätung

Sollte ein Termin seitens des Kunden abgesagt oder verschoben werden müssen, ist dies der Trainerin mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin per Anruf, SMS oder E-Mail anzuzeigen. Erfolgt dies nicht oder später, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Sollte der Kunde zu einem Termin verspätet erscheinen oder einen Termin vorzeitig abbrechen, ist er nicht zur anteiligen Rückforderung der Vergütung berechtigt. Sollte die Trainerin einen Termin absagen müssen, hat der Kunde Anspruch auf einen Ausweichtermin. Im Fall, das kein Ersatztermin angeboten werden kann, werden bereits gezahlte Trainingsstunden zu 100 % zurückerstattet. Ansprüche für vergebliche Fahrtkosten werden nicht erstattet. Hundetraining Plattner behält sich vor, vom Vertrag mit einem einzelnen Kunden zurückzutreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig oder tierschutzrelevant verhält oder wenn durch das Verhalten des Kunden eine Gefährdung für andere Kursteilnehmer ausgeht. Das Training findet bei jeder Witterung statt, außer die Trainerin sagt die Stunde diesbezüglich ausdrücklich ab. Informationen hierzu erfolgen seitens der Trainerin schnellstmöglich.

7 Widerrufsrecht, Absage, Rücktritt, Storno-Bedingungen

Sie haben als Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung. Für den Widerruf, muss der Kunde, Hundetraining Plattner mittels einer eindeutigen Erklärung

(per E-Mail: olivia@hundetraining-plattner.de) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Trainerin alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Trainerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde der Trainerin einen angemessenen Beitrag zu zahlen.

8 Haftung

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den von ihm geführten Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Dies gilt auch für sämtlich Begleitpersonen des Kunden. Hundetraining Plattner übernimmt keinerlei Haftung. Weder für Personenschäden noch für Sachschäden. Für sämtliche Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen, sei es an Rechtsgütern Dritter oder an Rechtsgütern des Kunden, entstehen, haftet der Kunde selbst. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

9 Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während des Trainings / Urheberrecht Während der Trainings ist es dem Kunden nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Trainerin zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Teil- und Ganzbildaufnahmen und Videos, die während des Trainings gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien

(Print, Instagram, Facebook, Homepage Hundetraining Plattner) verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Sämtliche Unterlagen, insbesondere Trainingszusammenfassungen oder -anleitungen, Seminarunterlagen, Videos, Fotos, die von der Trainerin ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Kunde darf diese Unterlagen nur für private Zwecke nutzen.

10 Gerichtsstand Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten soweit gesetzlich zulässig die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der Trainerin. Die Trainerin ist allerdings berechtigt jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.